Prüfingenieur

Der Beruf des Prüfingenieurs oder besser der des Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr lässt sich nicht studieren. Ein Maschinenbau-Studium oder auch ein Elektrotechnik-Studium bildet die Grundlage, auf der die sechsmonatige Ausbildung, zum Beispiel beim TÜV Rheinland, aufbaut. Inhalt der Ausbildung sind Themen wie Fahrzeug-Reihenuntersuchungen, Verordnungs- und Verwaltungsrecht.

Staatlich anerkannt: Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Da die Prüfunternehmen im Auftrag des Staats, also staatsentlastend, arbeiten, werden die Prüfingenieure und Sachverständigen in spe vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geprüft bzw. deren Prüfung durch Ausschüsse veranlasst. Wer also amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Ohne diese Anerkennung darf er nicht prüfend tätig werden.

Unterschieden im Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr wird nach

  • amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr,
  • amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr mit Teilbefugnissen, dieser darf keine Gutachten erstellen zur Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile, von Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge, die erstmals in den Verkehr kommen oder die zu einem nicht genehmigten Typ gehören,
  • Prüfern mit Teilbefugnissen: er ist nur berechtigt, den klassischen „TÜV“ durchzuführen.

Die Ausbildung zum Prüfingenieur steht Absolventen der Fachrichtungen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik von  deutschen Universitäten und Technischen Hochschulen gleichermaßen offen. Dabei wird näher unterschieden in:

  • Ein Sachverständiger muss Absolvent einer deutschen Universität oder Technischen Hochschulen sein,
  • ein Sachverständiger mit Teilbefugnissen Absolvent einer staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule sein,
  • ein Prüfer Absolvent einer staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule sein,
  • ein Prüfer mit Teilbefugnissen eine Ausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker- oder Kfz-Elektrikermeister oder eine Ausbildung als Kfz-Techniker an einer staatlich anerkannten Fachschule abgeschlossen haben.
  • Auch Absolventen mit Abschlüssen anderer Länder können zugelassen werden. Dies wird von den zuständigen Behörden der Länder entschieden.

Voraussetzung für die Anerkennung

Außerdem muss jeder Bewerber für das Anerkennungsverfahren mindestens 23 Jahre alt sein, die Fahrerlaubnis für Kfz sämtlicher Klassen besitzen und bereits praktisch als Ingenieur oder Meister gearbeitet haben.

Die Prüfung selbst besteht aus drei Teilen: einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Bestandteile der schriftlichen und mündlichen Prüfung sind Themen wie Technik und Verwaltungsrecht, praktisch müssen Prüfingenieure in allen Fahrzeugklassen vom Auto bis zum Motorrad oder schweren LKW oder Bus sicher und gewandt fahren.

Umfangreiche Prüfungen

Nach bestandener Prüfung darf ein Prüfer Haupt- und Abgasuntersuchungen an Fahrzeugen mit Typgenehmigung vornehmen. Anders sieht das bei Fahrzeugen aus, die verändert wurden: „Wenn Sie Ihr Auto umbauen, zum Beispiel ungewöhnliche Reifen anbringen, müssen Sie das in einer Einzelbegutachtung durch einen Sachverständigen prüfen lassen“, erläutert Gerd Mylius, Leiter der Technischen Prüfstelle NRW beim TÜV Rheinland.

Dabei erfordert der Job neben sehr guten technischen Kenntnissen auch Fähigkeiten im Umgang mit Menschen: „Sie haben es ja als Prüfingenieur neben dem Fahrzeug auch immer mit dem Halter zu tun. Wenn Sie die Plakette vergeben können, ist alles leicht. Wenn nicht, müssen Sie sehr gut erklären können und viel Durchsetzungsvermögen mitbringen“, so Mylius. Daher hält er auch eine praktische Ausbildung, zum Beispiel zum Mechatroniker, und ein Studium für eine gute Voraussetzung.

Die Arbeit eines Prüfingenieurs oder Sachverständigen hält Mylius für sehr reizvoll:

Sie haben mit Fahrzeugen zu tun und müssen immer auf der Höhe der Zeit sein. Daher bilden wir unsere Mitarbeiter ständig weiter.

Jeder Prüfer übernimmt eine hohe Verantwortung, da er mit seinem Siegel für die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugs bürgt. Auch wenn er natürlich immer auf dem Laufenden bei den neuesten Entwicklungen sein muss, freuen sich gestandene Prüfer wie Sven Eikmeier vom TÜV Rheinland besonders über die „Oldies“:

Als ich neulich einen 300er SL aus dem Jahr 1954 mit Flügeltüren prüfen musste, dem ich den Zustand „Besser als neu!“ testieren konnte, war das schon ein besonderer Tag!

Linktipps:

Bild: inkje/photocase.de

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