Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch

Das Gespräch läuft eigentlich gut. Die Selbstpräsentation hast du gut gemeistert, da passiert es: „Sind Sie eigentlich gewerkschaftlich organisiert?“ Eine verbotene Frage, hast du gelernt. Auch die Fragen nach deiner Religion, sexuellen Orientierung, nach Schwangerschaft und Krankheiten sind nicht erlaubt.

Eigentlich ist das ganz schön frech, dass man dir im Vorstellungsgespräch eine solche Frage stellt. Allerdings musst du in der konkreten Situation dann doch damit umgehen. Doch wie kannst du gut auf eine solche Fragen reagieren? Lügen, ausweichen oder beantworten?

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – praktische Tipps für den Umgang:

Lügen

Eine der Möglichkeiten, die sich natürlich anbieten: Einer verbotenen Frage kannst du mit einer Lüge begegnen. Das macht natürlich keiner so richtig gern. Aber in diesem Fall: Ja, du darfst lügen, wenn dich ein Gesprächspartner im Vorstellungsgespräch fragt, ob du schwanger bist oder was du sonst so im Privatleben treibst. Auch Fragen nach Krankheiten, nach einer Parteizugehörigkeit oder deiner religiösen Überzeugung gehören dazu.

Wenn du bei diesen Fragen lügst, du eingestellt wirst und hinterher herauskommt, dass du schwanger bist, darfst du deswegen nicht entlassen werden.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Fragen einen guten Grund haben sollten: So darf nach deiner Konfession gefragt werden, wenn du bei einem kirchlichen Träger arbeiten möchtest. Sollte durch deine Arbeit bei einer Schwangerschaft gefährlich für ein werdendes Kind sein, darfst du auch hier nicht lügen.

Nun willst du aber eine Stelle oder einen neuen Job vielleicht nicht direkt mit einer Lüge beginnen. Daher kannst du auch …

… ausweichend antworten

Oder du benutzt eine Gegenfrage: „Sie haben mich jetzt gerade nach meiner Religionszugehörigkeit gefragt? Darf ich nachfragen: Hat das eine Bedeutung für die ausgeschriebene Stelle?“ Dann ist nämlich erst einmal dein Gegenüber dran und muss sich überlegen, wie er dir antwortet.

Aufstehen und gehen

Okay, ganz so entschieden handeln wir selten. Außerdem gilt der Grundsatz: Man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Allerdings solltest du dir die Frage stellen, ob du gern für einen Arbeitgeber arbeiten möchtest, der euer Verhältnis direkt mit unfairem Verhalten beginnt. Da hilft dir nur der Gesamteindruck: War das Gespräch ansonsten fair und auf Augenhöhe? Hat hier vielleicht jemand diese Frage gestellt, der sich vielleicht nicht so mit allen Gepflogenheiten auskennt? Das kann nämlich in kleineren und mittleren Unternehmen durchaus mal passieren.

Erlaubte Fragen

Erlaubt sind diese Fragen übrigens, wenn sie relevant für die Stelle sind. Wenn du zum Beispiel in einem Job körperlich schwer arbeiten musst, darf der Arbeitgeber nach gesundheitlichen Einschränkungen, zum Beispiel Rückenproblemen, fragen. Auch kirchliche Arbeitgeber dürfen von dir wissen, welcher Konfession du angehörst.

Klagen, ein guter Weg?

Wenn du den Eindruck hast, dass du eine Stelle aufgrund einer verbotenen Frage nicht bekommen hast, kannst du theoretisch mithilfe des AGG dagegen klagen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass niemand wegen seiner Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung oder seinem Geschlecht diskriminiert werden darf.

Das Problem ist, dass du beweisen musst, dass du die Stelle aus einem dieser Gründe nicht bekommen hast. Solltest du Recht bekommen, stehen dir bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung zu.

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Bild: marqs/Photocase.de

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